Klimaanlagen im Kraftfahrzeug

ACHTUNG!! Änderungen in der Verordnung

Auf Basis der neuen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 hat die EU-Kommission im September 2025 die für das Kfz-Gewerbe verbindliche Durchführungsverordnung 2025/1893 veröffentlicht. Diese legt konkret fest, welche Schulungen für Wartung und Reparatur von Fahrzeugklimaanlagen erforderlich sind.

Bestehende Sachkundenachweise (alte Schulungen) bleiben bis 12. März 2029 gültig. Spätestens ab diesem Zeitraum ist die Teilnahme an einem Auffrischungskurs verpflichtend.

+++  Neue Sachkundenachweise sind künftig 7 Jahre gültig. Danach ist eine Auffrischungsschulung erforderlich. Diese Schulungen werden voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 angeboten!  +++
Inhalt

Zielgruppe

  • Kfz- Meister
  • Kfz- Gesellen

Inklusive

  • Schulungshandbuch
  • Abschlussprüfung
  • Sachkundenachweis
  • Verpflegung
  • Termine

    vorauss. ab 4. Quartal
    (neue Schulungsinhalte)

  • Ort

    INNUNG DES KRAFTFAHRZEUGGEWERBES OBERPFALZ UND KREIS KELHEIM/NDB.
    Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Ditthornstr. 21
    93055 Regensburg

  • Referent

    Herr Christian Prommersberger
    Schulungsmeister

  • Ansprechpartnerin

    Frau Julia Bernhardt
    Telefon: 0941-79973-13
    E-Mail: bernhardt@kfz-opf.de

Partner