Klimaanlagen im Kraftfahrzeug

ACHTUNG!! Änderungen in der Verordnung

Auf Basis der neuen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 hat die EU-Kommission im September 2025 die für das Kfz-Gewerbe verbindliche Durchführungsverordnung 2025/1893 veröffentlicht. Diese legt konkret fest, welche Schulungen für Wartung und Reparatur von Fahrzeugklimaanlagen erforderlich sind.

Bestehende Sachkundenachweise (alte Schulungen) bleiben bis 12. März 2029 gültig. Spätestens ab diesem Zeitraum ist die Teilnahme an einem Auffrischungskurs verpflichtend.

+++  Neue Sachkundenachweise sind künftig 7 Jahre gültig. Danach ist eine Auffrischungsschulung erforderlich. Diese Schulungen werden voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 angeboten!  +++
Inhalt

Klimaanlagen im Kraftfahrzeug

Schulungsinhalte nach alter Verordnung! Der Sachkunde-Nachweis ist dann nur bis spätestens 12. März 2029 gültig!

Seminarinhalt - Theoretischer Teil

  • Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen - Einleitung
  • Umweltauswirkungen
  • Europäische und nationale Gesetzgebung
  • Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
  • Verordnung (EG) Nr. 307/2008
  • Richtlinie 2006/40/EG
  • Chemikalien-Klimaschutzverordnung
  • Abfallrechtliche Vorschriften - Gesetzliche Grundlagen
  • Physikalische Grundlagen
  • Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlage
  • Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten
  • Umweltverträgliche Rückgewinnung von Kältemittel
  • Zukünftige Kraftfahrzeug-Klimaanlagentechnologie (CO2 Klimaanlagen)

Seminarinhalt - Praktischer Teil

  • Umgang mit einem Kältemittel-Container
  • Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen, z.B. Rückgewinnung von R134a
  • Bedienung eines Klimaanlagen-Servicegerätes

Zielgruppe

  • Kfz- Meister
  • Kfz- Gesellen

Inklusive

  • Schulungshandbuch
  • Abschlussprüfung
  • Sachkundenachweis
  • Verpflegung

Abschluss

Jeder Teilnehmer erhält zum Abschluss ein Zertifikat zum Nachweis der Sachkunde!

Eingeschränkte Gülitgkeit: bis 12.03.2029

Anmeldung

Erbitten wir mit nachfolgenden Formular bis spätestens 30. April 2026.

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf!

  • Termine

    20.05.2026 (alte Schulungsinhalte)

    vorauss. ab 4. Quartal
    (neue Schulungsinhalte)

  • Dauer

    1 Tag

  • Zeit

    08:30 - 16:30 Uhr

  • Preis

    195,00 € + MwSt.
    für Innungsmitglieder

    245,00 € + MwSt.
    für Nichtmitglieder

  • Ort

    INNUNG DES KRAFTFAHRZEUGGEWERBES OBERPFALZ UND KREIS KELHEIM/NDB.
    Körperschaft des öffentlichen Rechts
    Ditthornstr. 21
    93055 Regensburg

  • Referent

    Herr Christian Prommersberger
    Schulungsmeister

  • Ansprechpartnerin

    Frau Julia Bernhardt
    Telefon: 0941-79973-13
    E-Mail: bernhardt@kfz-opf.de

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