Klimaanlagen im Kraftfahrzeug
ACHTUNG!! Änderungen in der Verordnung
Auf Basis der neuen F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 hat die EU-Kommission im September 2025 die für das Kfz-Gewerbe verbindliche Durchführungsverordnung 2025/1893 veröffentlicht. Diese legt konkret fest, welche Schulungen für Wartung und Reparatur von Fahrzeugklimaanlagen erforderlich sind.
Bestehende Sachkundenachweise (alte Schulungen) bleiben bis 12. März 2029 gültig. Spätestens ab diesem Zeitraum ist die Teilnahme an einem Auffrischungskurs verpflichtend.
+++ Neue Sachkundenachweise sind künftig 7 Jahre gültig. Danach ist eine Auffrischungsschulung erforderlich. Diese Schulungen werden voraussichtlich ab dem 4. Quartal 2026 angeboten! +++
Klimaanlagen im Kraftfahrzeug
Schulungsinhalte nach alter Verordnung! Der Sachkunde-Nachweis ist dann nur bis spätestens 12. März 2029 gültig!
Seminarinhalt - Theoretischer Teil
- Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen - Einleitung
- Umweltauswirkungen
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- Verordnung (EG) Nr. 1005/2009
- Verordnung (EG) Nr. 307/2008
- Richtlinie 2006/40/EG
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Abfallrechtliche Vorschriften - Gesetzliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlage
- Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten
- Umweltverträgliche Rückgewinnung von Kältemittel
- Zukünftige Kraftfahrzeug-Klimaanlagentechnologie (CO2 Klimaanlagen)
Seminarinhalt - Praktischer Teil
- Umgang mit einem Kältemittel-Container
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug-Klimaanlagen, z.B. Rückgewinnung von R134a
- Bedienung eines Klimaanlagen-Servicegerätes
Zielgruppe
- Kfz- Meister
- Kfz- Gesellen
Inklusive
- Schulungshandbuch
- Abschlussprüfung
- Sachkundenachweis
- Verpflegung
Abschluss
Jeder Teilnehmer erhält zum Abschluss ein Zertifikat zum Nachweis der Sachkunde!
Eingeschränkte Gülitgkeit: bis 12.03.2029
Anmeldung
Erbitten wir mit nachfolgenden Formular bis spätestens 30. April 2026.
Voraussetzung für die Teilnahme ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Kfz-technischen Beruf!
Termine
20.05.2026 (alte Schulungsinhalte)
vorauss. ab 4. Quartal
(neue Schulungsinhalte)Dauer
1 Tag
Zeit
08:30 - 16:30 Uhr
Preis
195,00 € + MwSt.
für Innungsmitglieder
245,00 € + MwSt.
für NichtmitgliederOrt
INNUNG DES KRAFTFAHRZEUGGEWERBES OBERPFALZ UND KREIS KELHEIM/NDB.
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Ditthornstr. 21
93055 RegensburgReferent
Herr Christian Prommersberger
SchulungsmeisterAnsprechpartnerin
Frau Julia Bernhardt
Telefon: 0941-79973-13
E-Mail: bernhardt@kfz-opf.de

